Ein starkes Netzwerk.
Die Landespersonalrätekonferenz der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung an den Hochschulen in NRW (LPK-MTV NRW) ist eine Arbeitsgemeinschaft gem. § 105a Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NRW).
Unsere Aufgaben sind:
- Sicherstellung des Informations- und Erfahrungsaustausches,
- Vertretung gemeinsamer Anliegen gegenüber Dritten, (z. B. staatliche Einrichtungen, Politik, andere Organisationen der Wissenschaft und Gesellschaft),
- Stellungnahmen zu Gesetzesinitiativen und Verordnungen,
- Abgestimmte Informationspolitik gegenüberanderen Institutionen, der Politik und der Öffentlichkeit,
- Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben in Personalentwicklungsfragen, z.B. die Koordinierung, Planung und Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen einschließlich solcher für Personalräte.
Weitere Aufgaben der Landespersonalrätekonferenz ergeben sich aus § 82 Abs. 2 Sätze 2 und 3 des Hochschulgesetzes NRW.
Zum Nachlesen: